Änderung der Kennzeichnungspflicht von EPS und EPP Produkten

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Pflicht zur korrekten Kennzeichnung der in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungen gemäß des Gesetzesdekrets Nr. 116 vom 3. September 2020 in Kraft treten. Diese Verpflichtung betrifft sowohl die Hersteller als auch die Abfüller und Vertreiber von Verpackungen, die für den italienischen Markt bestimmt sind“.*

So müssen auch auf B2B Verpackungen zwingend der Code des Werkstoffs angegeben werden. 

Auf unserem neuen Katalogblatt finden Sie unsere Recycling-Stempel, mit welchen Sie der Kennzeichnungspflicht von Verpackungen aus Partikelschäumen gerecht werden können: PK2022 – Recycling-Kennzeichnung

Sollten Sie Ihr gewünschte Produkt nicht finden, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Gerne bieten wir Ihnen individuelle Schilder und Stempel an.

*Quelle: https://www.ahk-italien.it/dienstleistungen/umweltdienstleistungen/verpackungsmanagement-in-italien/umweltkennzeichnung-der-verpackungen-in-italien